Anlage 4 Nr. 5 TAppV(zu § 16 Abs. 1 und 4)
in Tierzucht und Genetik einschließlich Tierbeurteilung die Note .........
§ 27 Abs. 3 TierZDVVerordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes,
Die Prüfung gliedert sich in einen praktischen und einen theoretischen Teil; der theoretische Teil ist schriftlich und mündlich durchzuführen. Der Nachweis der…
§ 52 Abs. 1 TAppVTierartkliniken
In den Prüfungsfächern nach den §§ 48, 49 und 50 sind Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Klein- und Heimtiere zu berücksichtigen.
§ 6 Abs. 2 Nr. 1 TierzPrüfVO SNTierzuchtprüfungsverordnung
Tierzucht, Tierhaltung einschließlich geltender Rechtsvorschriften,
§ 11 Abs. 2 TierzPrüfVO SNTierzuchtprüfungsverordnung
Es sind die fünf Sachgebiete gemäß § 6 Abs. 1 der Verordnung über Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz zu prüfen.