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Mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 11. Juni 2019 (BGBl. I S. 1066) wurden die nach Landesrecht für die Überprüfung der Einhaltung der Vergabe- und Tariftreuegesetze der Länder zuständigen Behörden als Unterstützungsbehörden der Behörden der Zollverwaltung in das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgenommen. Damit wird der gegenseitige Austausch von Erkenntnissen über Mindestlohn- und Mindestentgeltunterschreitungen gewährleistet. Einzelheiten werden im Rahmen von Zusammenarbeitsvereinbarungen festgelegt.