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Hat die von der Prüfbehörde Tariftreue durchgeführte Kontrolle einen Verstoß des Auftragnehmers oder eines Nachunternehmers gegen das Saarländische Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz ergeben, so spricht die Prüfbehörde Tariftreue gegenüber dem jeweiligen öffentlichen Auftraggeber, dessen Vergabe von diesem Verstoß betroffen ist, eine Sanktionsempfehlung aus.
Der in Absatz 1 näher bezeichnete öffentliche Auftraggeber informiert die Prüfbehörde Tariftreue zeitnah über die Umsetzung dieser Empfehlung. Sollte er von dieser abweichen, hat er die konkreten Gründe hierfür darzulegen.