Gesetze
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Im Prüfungsbereich "Arbeitskunde" können geprüft werden:
die Arbeitsvorbereitungen für Taucheinsätze,
das Tauchen mit unterschiedlichen Tauchgeräten und die Ausführung von Taucherarbeiten,
die Arbeitsverfahren unter Wasser, insbesondere Schneid-, Schweiß-, Such-, Hebe- und Bergungsarbeiten,
Kommunikationsverfahren in der Tauchergruppe.
Im Prüfungsbereich "Rechtsvorschriften" können geprüft werden: Kenntnis der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, Gesetze und Verordnungen sowie der Regeln für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz.
Die Prüfung im fachtheoretischen Teil ist schriftlich und mündlich durchzuführen.
Die schriftliche Prüfung soll in der Regel sechs Zeitstunden nicht überschreiten und besteht je Prüfungsbereich aus einer unter Aufsicht anzufertigenden Arbeit von mindestens einer Zeitstunde Dauer.
Die mündliche Prüfung ist mindestens in einem Prüfungsbereich durchzuführen und dauert je Prüfungsbereich und zu prüfende Person in der Regel 15 Minuten, insgesamt aber nicht länger als 30 Minuten. Dabei soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, berufsspezifische Situationen zu erkennen, ihre Ursachen zu klären und sachgerechte Lösungen vorzuschlagen.
einen fachtheoretischen Teil und
zur Teilprüfung im „Fachtheoretischen Teil“
in jedem Prüfungsbereich des „Fachtheoretischen Teils“ und
Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die berufliche Fortbildung zum Taucher erworben worden sind, kann die zuständige Stelle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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