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Zur Laufbahn des Technischen Lehrers (Lehrer für Fachpraxis) kann zugelassen werden, wer Bei Bewerbern für die Fachrichtung „Wirtschaft und Verwaltung“ kann von dem Erfordernis einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit ganz oder teilweise abgesehen werden.
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt,
für das gewählte Lehramt geeignet erscheint,
(aufgehoben)
das Abschlusszeugnis einer Realschule [3] oder einen entsprechenden Bildungsstand [4] nachweist,
eine abgeschlossene Berufsausbildung in einer Fachrichtung gemäß § 1 und einen mindestens dreisemestrigen Fachschulbesuch mit staatlicher oder staatlich anerkannter Abschlussprüfung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit Meisterprüfung in einer Fachrichtung gemäß § 1 oder eine vom Minister für Bildung, Kultur und Wissenschaft als gleichwertig anerkannte Ausbildung absolviert hat,
nach Abschluss der Ausbildung gemäß Nummer 5 mindestens zwei Jahre in seinem Beruf tätig gewesen ist.