Gesetze
Gesetz wird geladen …
Unter Beachtung der Grundsätze dieser Verordnung kann die oberste Dienstbehörde oder die von ihr ermächtigte Behörde bei regelmäßigen oder gleichartigen Maßnahmen zur Vereinfachung der Abrechnung anstelle der Einzelvergütungen nach den §§ 3 bis 6 oder Teilen davon eine Pauschvergütung gewähren. Die Höchstbeträge nach § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 3 sind zu beachten.
Zur Vereinfachung der Abrechnung kann die oberste Dienstbehörde oder die von ihr ermächtigte Behörde anstelle der Fahrtkostenerstattung nach Absatz 2 eine…
Die oberste Dienstbehörde oder die von ihr ermächtigte Behörde kann bei regelmäßigen oder gleichartigen Dienstreisen zur Vereinfachung der Abrechnung anstelle…
Die oberste Dienstbehörde oder die von ihr ermächtigte unmittelbar nachgeordnete Behörde kann bei regelmäßigen oder gleichartigen Dienstreisen oder Dienstgängen…
Die oberste Dienstbehörde oder die von ihr ermächtigte Behörde kann für regelmäßige oder gleichartige Dienstreisen anstelle der Reisekostenvergütung oder…
In geeigneten Fällen kann mit Zustimmung des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport anstelle der Zuschläge nach Absatz 1 und Absatz 2 eine Pauschvergütung…
Pauschalierte Aufwandsentschädigungen sind insoweit, als sie 50 Euro im Monat übersteigen, pauschalierte Tage- und Übernachtungsgelder insoweit, als sie die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.