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Werden Berechtigte aus Anlass der Auflösung oder der Verlegung der Dienststelle an einen anderen Ort als den bisherigen Dienstort versetzt und haben sie außerhalb des neuen Dienstortes und des Einzugsgebiets eine Wohnung zur Miete oder im Eigentum, zu der sie täglich zurückkehren, so kann ihnen auf Antrag Fahrtkostenerstattung nach Absatz 2 gewährt werden, wenn ein Anspruch auf Trennungsentschädigung nicht besteht. Dies gilt nicht für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf.
Die Fahrtkostenerstattung beträgt für jede Fahrt von der Wohnung zur neuen Dienststelle 20 Cent für jeden Entfernungskilometer, der die Strecke zwischen Wohnung und bisheriger Dienststelle übersteigt, höchstens jedoch 100 Euro je Monat.
Fahrtkostenerstattung nach Absatz 2 wird frühestens vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Versetzung oder der Verlegung der Dienststelle bis zur Dauer von zwei Jahren gewährt. Haben Berechtigte im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der dienstlichen Maßnahme das 62. Lebensjahr vollendet, erhalten sie Fahrtkostenerstattung bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses.
Der Antrag nach Absatz 1 ist innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Wirksamwerden der dienstlichen Maßnahme schriftlich oder elektronisch zu stellen. Die Fahrtkostenerstattung ist monatlich nachträglich innerhalb von drei Monaten nach dem jeweiligen Abrechnungszeitraum abzurechnen. Sie wird monatlich nachträglich unbar auf das Bezügekonto der Berechtigten gezahlt.
Endet das Dienstverhältnis einer berechtigten Person mit Dienstort im Ausland aus einem von ihr zu vertretenden Grund und zieht diese Person spätestens sechs…
Die Fahrtauslagen für eine Reise des Beamten an den bisherigen Wohnort zur Vorbereitung und Durchführung des Umzugs werden wie die Auslagen bei einer…
Bei Reisen zum Zwecke der Fortbildung außerhalb des Dienst- oder Wohnorts, die teilweise im dienstlichen Interesse liegen, können mit Zustimmung der obersten…
Aufwendungen für das Befördern des Umzugsgutes von der bisherigen zur neuen Wohnung werden als Pauschale erstattet. Die pauschale Erstattung beträgt
Dieses Gesetz regelt Art und Umfang der Erstattung von Aufwendungen aus Anlass der in § 4 bezeichneten Umzüge und der in § 11 genannten Maßnahmen zur Gewährung…
Für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Dienststätte aus besonderem dienstlichen Anlass können die entstandenen notwendigen Fahrkosten erstattet werden.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.