§ 8 Nr. 2 TexModSchneiderAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modeschneider und zur Textil- und Modeschneiderin
den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
§ 9 Abs. 1 LwAusbV 1995Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin
Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage I aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten…
§ 6 Abs. 2 RevjAusbV 2010Verordnung über die Berufsausbildung zum Revierjäger/zur Revierjägerin
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu…
§ 9 Abs. 1 StrWAusbV 2002Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten…
§ 12 Abs. 1 Nr. 2 TexModSchneiderAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modeschneider und zur Textil- und Modeschneiderin
den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.