§ 2 TextilGestAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Textilgestalter und zur Textilgestalterin im Handwerk
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 TextilPrAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Produktprüfer-Textil/zur Produktprüferin-Textil
Die Ausbildung dauert zwei Jahre.
§ 2 ProdMechTextAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Produktionsmechaniker- Textil/zur Produktionsmechanikerin-Textil
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 Text/ProdVeredlAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Produktveredler-Textil/zur Produktveredlerin-Textil
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 TextLabAusbV 2003Verordnung über die Berufsausbildung zum Textillaborant/zur Textillaborantin
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.