§ 2 TexModNäherAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modenäher und zur Textil- und Modenäherin
Die Berufsausbildung dauert zwei Jahre.
§ 2 FKüAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Küche
Die Berufsausbildung dauert zwei Jahre.