Art. 7 Abs. 2 32009R1099VERORDNUNG (EG) Nr. 1099/2009 DES RATES vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Unternehmen stellen sicher, dass die folgenden Tätigkeiten im Rahmen der Schlachtung nur von Personen durchgeführt werden, die über einen entsprechenden…
Art. 17 Abs. 4 32009R1099VERORDNUNG (EG) Nr. 1099/2009 DES RATES vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Tierschutzbeauftragten verfügen über einen Sachkundenachweis gemäß Artikel 21, der für alle Tätigkeiten in den Schlachthöfen ausgestellt wird, für die sie…
§ 2 Abs. 1 Nr. 9 Buchst. c SchwarzArbGGesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
Personen im Bereich der Schlachtung einschließlich der Zerlegung von Schlachtkörpern sowie im Bereich der Fleischverarbeitung tätig werden oder wurden.
§ 1 VAPaF NRWVerordnung über Ausbildung und Prüfung amtlicher Fachassistentinnen und Fachassistenten
Die amtlichen Fachassistentinnen und Fachassistenten unterstützen den amtlichen Tierarzt bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Die Ausbildung soll den…
§ 26 VAPaF NRWVerordnung über Ausbildung und Prüfung amtlicher Fachassistentinnen und Fachassistenten
Die vor Inkrafttreten dieser Verordnung auf Grundlage der Vorgaben der Verordnung (EU) 2019/624, der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments…