Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Verbote und Beschränkungen hinsichtlich des Handels mit bestimmten tierischen Erzeugnissen sowie zu Haltungs- und Abgabeverboten in bestimmten Fällen · Abschnitt 5
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
§ 10 TierErzHaVerbGKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen