TiermedFAngAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 TiermedFAngAusbVAusbildungsdauerVerordnung über die Berufsausbildung zum Tiermedizinischen Fachangestellten/zur Tiermedizinischen Fachangestellten § 1§ 3 Die Ausbildung dauert drei Jahre. § 1§ 3