§ 4 TiermedFAngAusbV
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Der Ausbildungsbetrieb:
Stellung der Tierarztpraxis im Veterinär- und im Gesundheitswesen,
Aufbau und Rechtsform,
Gesetzliche und vertragliche Regelungen der tiermedizinischen Versorgung,
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz;
Hygiene und Infektionsschutz:
Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene,
Infektionskrankheiten und Seuchenschutz;
Tierschutz, Patientenbetreuung:
Tierschutz,
Tierartgerechte und verhaltensgemäße Haltung von Tieren; Betreuung von Patienten;
Kommunikation:
Kommunikationsformen und -methoden,
Beratung und Betreuung von Tierhaltern und Tierhalterinnen,
Verhalten in Konfliktsituationen;
Information und Datenschutz:
Informations- und Kommunikationssysteme,
Datenschutz und Datensicherheit;
Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement:
Betriebs- und Arbeitsabläufe,
Marketing,
Arbeiten im Team,
Qualitätsmanagement,
Zeitmanagement;
Betriebsverwaltung und Abrechnung:
Verwaltungsarbeiten und Dokumentation,
Abrechnungswesen,
Materialbeschaffung und -verwaltung;
Tierärztliche Hausapotheke:
Eingang und Lagerung von Arzneimitteln und Impfstoffen,
Abgabe von Arzneimitteln;
Maßnahmen bei Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Tierarztes oder der Tierärztin:
Assistenz bei tierärztlicher Diagnostik,
Assistenz bei tierärztlicher Therapie;
Prävention und Rehabilitation;
Laborarbeiten;
Röntgen und Strahlenschutz;
Notfallmanagement:
Erste Hilfe beim Menschen,
Hilfeleistungen bei Notfällen am Tier.