Anlage 1 TiermedFAngAusbV
(Fundstelle: BGBl. I 2005, 2526 - 2532) Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten1231Der Ausbildungsbetrieb (§ 4 Nr. 1) 1.1Stellung der Tierarztpraxis im Veterinär- und im Gesundheitswesen (§ 4 Nr. 1.1) 1.2Aufbau und Rechtsform (§ 4 Nr. 1.2) 1.3Gesetzliche und vertragliche Regelungen der tiermedizinischen Versorgung (§ 4 Nr. 1.3) 1.4Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Nr. 1.4) 1.5Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 1.5) 1.6Umweltschutz (§ 4 Nr. 1.6)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere 2Hygiene und Infektionsschutz (§ 4 Nr. 2) 2.1Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene (§ 4 Nr. 2.1) 2.2Infektionskrankheiten und Seuchenschutz (§ 4 Nr. 2.2) 3Tierschutz, Patientenbetreuung (§ 4 Nr. 3) 3.1Tierschutz (§ 4 Nr. 3.1) 3.2Tierartgerechte und verhaltensgemäße Haltung von Tieren; Betreuung von Patienten (§ 4 Nr. 3.2) 4Kommunikation (§ 4 Nr. 4) 4.1Kommunikationsformen und -methoden (§ 4 Nr. 4.1) 4.2Beratung und Betreuung von Tierhaltern und Tierhalterinnen (§ 4 Nr. 4.2) 4.3Verhalten in Konfliktsituationen (§ 4 Nr. 4.3) 5Information und Datenschutz (§ 4 Nr. 5) 5.1Informations- und Kommunikationssysteme (§ 4 Nr. 5.1) 5.2Datenschutz und Datensicherheit (§ 4 Nr. 5.2) 6Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement (§ 4 Nr. 6) 6.1Betriebs- und Arbeitsabläufe (§ 4 Nr. 6.1) 6.2Marketing (§ 4 Nr. 6.2) 6.3Arbeiten im Team (§ 4 Nr. 6.3) 6.4Qualitätsmanagement (§ 4 Nr. 6.4) 6.5Zeitmanagement (§ 4 Nr. 6.5) 7Betriebsverwaltung und Abrechnung (§ 4 Nr. 7) 7.1Verwaltungsarbeiten und Dokumentation (§ 4 Nr. 7.1) 7.2Abrechnungswesen (§ 4 Nr. 7.2) 7.3Materialbeschaffung und-verwaltung (§ 4 Nr. 7.3) 8Tierärztliche Hausapotheke (§ 4 Nr. 8) 8.1Eingang und Lagerung von Arzneimitteln und Impfstoffen (§ 4 Nr. 8.1) 8.2Abgabe von Arzneimitteln (§ 4 Nr. 8.2) 9Maßnahmen bei Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Tierarztes oder der Tierärztin (§ 4 Nr. 9) 9.1Assistenz bei tierärztlicher Diagnostik (§ 4 Nr. 9.1) 9.2Assistenz bei tierärztlicher Therapie (§ 4 Nr. 9.2) 10Prävention und Rehabilitation (§ 4 Nr. 10) 11Laborarbeiten (§ 4 Nr. 11) 12Röntgen und Strahlenschutz (§ 4 Nr. 12) 13Notfallmanagement (§ 4 Nr. 13) 13.1Erste Hilfe beim Menschen (§ 4 Nr. 13.1) 13.2Hilfeleistungen bei Notfällen am Tier (§ 4 Nr. 13.2)
Aufgaben und Organisation des Veterinärwesens sowie des Gesundheitswesens in Grundzügen erläutern
die soziale Aufgabenstellung eines veterinärmedizinischen Dienstleistungsberufes auch unter Berücksichtigung des Tierschutzes aufzeigen
die Stellung des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten im Gesellschafts- und Wirtschaftsgefüge aufzeigen
Organisation, Aufgaben, Funktionsbereiche und Ausstattung des Ausbildungsbetriebes erläutern
die Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen
Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen, Arbeitnehmerorganisationen, Gewerkschaften und Verwaltungen beschreiben
Kooperationsbeziehungen mit anderen Betrieben erläutern
Rechtsvorschriften im Veterinärwesen beachten
die Schweigepflicht einhalten
bei der Entstehung und Erfüllung von Behandlungsvereinbarungen mitwirken, Rechtsfolgen beachten
Möglichkeiten und Grenzen des selbstständigen Handelns im Rahmen rechtlicher und betrieblicher Vorgaben berücksichtigen
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Rechte und Pflichten, Dauer und Beendigung erklären
Inhalte der Ausbildungsverordnung und den betrieblichen Ausbildungsplan erläutern
die im Ausbildungsbetrieb geltenden Regelungen über Arbeitszeit, Vollmachten und Weisungsbefugnisse beachten
wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge beschreiben
wesentliche Inhalte des Arbeitsvertrages nennen
lebensbegleitendes Lernen als Voraussetzung für berufliche und persönliche Entwicklung nutzen, berufsbezogene Fortbildungsmöglichkeiten erläutern
Gefahren für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen sowie Maßnahmen zu deren Vermeidung ergreifen
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Bedeutung der Hygiene für Betrieb, Arbeitsplatz und eigene Person erklären
Arbeitsmittel für Hygienemaßnahmen handhaben
Instrumente und Geräte hygienisch vorbereiten und aufarbeiten
Hygienemaßnahmen auf Grundlage des betrieblichen Hygieneplans, auch unter Beachtung der Hygienekette durchführen
Abfälle und kontaminierte Materialien erfassen, sammeln, aufbereiten und entsorgen
Tierkörper unter Berücksichtigung rechtlicher Vorschriften und Beachtung der Wünsche von Tierhaltern und Tierhalterinnen entsorgen
über Infektionskrankheiten und deren Krankheitsbilder, insbesondere Zoonosen, Auskunft geben, Anzeige- und Meldepflichten beachten
Infektionsquellen, Infektionswege und Infektionsgefahren erkennen und über Schutzmaßnahmen, insbesondere zur Vermeidung von Seuchen informieren
Hygienemaßnahmen vor, während und nach Behandlungen und bei Operationen durchführen
Schutzmaßnahmen bei Infektionskrankheiten, insbesondere bei Tierseuchen, für sich und andere ergreifen
Immunisierungen vor- und nachbereiten
Wesen und Aufgaben des Tierschutzgesetzes beschreiben und beim beruflichen Handeln beachten
Tierhalter und Tierhalterinnen über tierartgerechte und verhaltensgemäße Haltung aufklären, insbesondere auf tierschutzwidrige Zustände hinweisen
zwischen normalem und krankhaftem Tierverhalten unterscheiden; bei krankhaftem Tierverhalten Maßnahmen einleiten
auf die Situation der Tiere und ihre Verhaltensweisen eingehen, Belastungen vermeiden
Tiere unter Berücksichtigung ihres Verhaltens unter tierpsychologischen Aspekten vor, während und nach der Behandlung betreuen
Tiere bei stationärer Behandlung tierartgerecht und verhaltensgemäß halten, versorgen und pflegen
verbale und nonverbale Kommunikationsformen anwenden
Gespräche personenorientiert und situationsgerecht führen
zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen
fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
über das Leistungsspektrum des Betriebes adressatengerecht informieren, Tierhalter und Tierhalterinnen über Einzelleistungen beraten
Tierhalter und Tierhalterinnen unter Berücksichtigung ihrer Situation, Erwartungen und Wünsche vor, während und nach der Behandlung des Tieres betreuen
Tierhalter und Tierhalterinnen über Möglichkeiten der Diagnostik und Behandlung, die Wiederbestellung, die Behandlungsabläufe sowie die Kosten unter Beachtung der Gebührenordnung informieren; Tierhalter und Tierhalterinnen zur Kooperation motivieren
tierärztliche Beratungen und Anweisungen unterstützen
Bestellung von Tierhaltern und Tierhalterinnen entgegennehmen und unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens bearbeiten
Tierhalter und Tierhalterinnen über Behandlungsmaßnahmen am Patienten, insbesondere bei häuslicher Pflege, Arzneimittelversorgung und Heilmitteleinsatz informieren
Kennzeichnungsmöglichkeiten und Kennzeichnungspflichten bei Tieren erläutern
Konfliktsituationen erkennen und einordnen
durch situationsgerechtes Verhalten zur Lösung von Konflikten beitragen
Beschwerden entgegennehmen und Lösungsmöglichkeiten anbieten
Informations- und Kommunikationssysteme zur Bearbeitung von Betriebsvorgängen nutzen
Daten mit verschiedenen Medien erfassen, pflegen und austauschen
Informationen beschaffen und nutzen
Vorschriften zum Datenschutz anwenden
elektronische Daten sichern
Dokumente und Behandlungsunterlagen vor unberechtigtem Zugriff und Zerstörung schützen
bei der Planung, Organisation und Gestaltung von Betriebsabläufen mitwirken und zur Optimierung beitragen
Arbeitsschritte kostenbewusst und zielorientiert planen, organisieren und gestalten; Ergebnisse kontrollieren
betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel auswählen und einsetzen
an der Entwicklung und Umsetzung von Marketingkonzepten unter Beachtung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften mitwirken; eigene Vorschläge einbringen
durch Erscheinungsbild und Serviceangebot des Betriebes die Kundenzufriedenheit fördern
Mittel zur Kundenbindung, insbesondere vorbeugende Maßnahmen und Pflegeangebote einsetzen
Information, Kommunikation und Kooperation für die Verbesserung von Betriebsklima, Betriebsabläufen und Arbeitsleistung nutzen
Aufgaben im Team planen und bearbeiten; bei der Tagesplanung mitwirken
interne Kooperation mitgestalten
an der Teamentwicklung mitwirken
Teambesprechungen organisieren und mitgestalten
Bedeutung des Qualitätsmanagements für den Ausbildungsbetrieb an Beispielen erläutern
zur Sicherung des betriebsinternen Informationsflusses beitragen
Maßnahmen zur Qualitätssicherung im eigenen Arbeitsbereich planen, durchführen, kontrollieren, dokumentieren und bewerten
bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Betriebs- und Behandlungsorganisation mitwirken und hierfür Vorschläge entwickeln
Kundenzufriedenheit ermitteln und fördern
Bedeutung des Zeitmanagements für den Ausbildungsbetrieb an Beispielen erklären; eigene Vorschläge zur Verbesserung einbringen
patientenspezifische Terminplanung durchführen
Termine zur Praxisorganisation mit Beteiligten koordinieren und Terminplanungen unter Berücksichtigung vorgeschriebener Prüf- und Überwachungstermine sowie von Informationsterminen erstellen
notfallbedingte Terminabweichungen koordinieren
Methoden des Selbst- und Zeitmanagements nutzen, insbesondere bei der zeitlichen Planung und Durchführung von Arbeitsabläufen Prioritäten beachten
Zusammenhänge von Selbst- und Zeitmanagement, Leistungssteigerung und Stress beachten
Tierhalter- und Patientendaten aufnehmen und verarbeiten
Posteingang und Postausgang bearbeiten
Schriftverkehr durchführen; Vordrucke und Formulare auswählen und bearbeiten
Ablagesysteme einrichten und Archivierungsarbeiten durchführen, Aufbewahrungsfristen beachten
Rechtsvorschriften zur Dokumentation einhalten
Zahlungsvorgänge abwickeln
Zahlungseingänge und -ausgänge erfassen, überprüfen und dokumentieren
kaufmännische Mahnverfahren durchführen und gerichtliche Mahnverfahren einleiten
Rechnungen für dokumentierte Leistungen, Verbrauchsmaterialien und sonstiger Güter nach Rechtsvorschriften erstellen; Fremdleistungen berücksichtigen
Rechnungen für Fremdleistungen prüfen und bearbeiten
Bedarf für den Einkauf von Waren und Materialien unter Berücksichtigung des betrieblichen Bestellsystems ermitteln
Waren und Materialien unter Berücksichtigung des Kaufvertragsrechts beschaffen
bei der Beschaffung von Waren und Materialien Bestellmengen, Lagerungszeiten und Angebote berücksichtigen; Preise und Kosten vergleichen
Waren und Materialien annehmen, kontrollieren und lagern; Bestände überwachen
Hauptindikationen von Medikamenten, insbesondere von Antibiotika, Analgetika und Antiparasitika, unterscheiden
Betäubungsmittel, verschreibungs- und apothekenpflichtige sowie freiverkäufliche Arzneimittel unterscheiden
Arzneimittel nach Anweisung des Tierarztes oder der Tierärztin bestellen
Lieferungen annehmen, kontrollieren und dokumentieren
Kennzeichnungs- und Lagerungsvorschriften sowie Verfallsdaten von Arzneimitteln berücksichtigen
Bestände überwachen
Arzneimittel unter Berücksichtigung der arzneimittelrechtlichen Vorschriften abgeben
über Applikationsformen informieren
über die Art und Anwendung von Mitteln zur Fell- und Hautpflege sowie über die Verwendung von Diätetika und Zusatzfuttermitteln informieren; Injektionstechniken demonstrieren
gebräuchliche tiermedizinische Fachbezeichnungen und Abkürzungen anwenden und erklären
Tiere beobachten, Verhaltensveränderungen feststellen, Krankheitssymptome erkennen und Maßnahmen einleiten
Proben für Untersuchungszwecke und Laborauswertungen gewinnen
Untersuchungen vorbereiten; bei Diagnostik assistieren und bei diagnostischen Maßnahmen unter Berücksichtigung tierpsychologischer Aspekte mitwirken
für die Diagnostik erforderliche Angaben, insbesondere Körpermasse und Alter sowie physiologische Daten ermitteln; Befunde dokumentieren
Patienten für die Behandlung vorbereiten
Narkosen vorbereiten, Narkosen und Aufwachphasen überwachen
bei Behandlungs- und Operationsmaßnahmen assistieren, insbesondere Arzneimittel, Werkstoffe und Materialien vorbereiten und verarbeiten, Instrumente handhaben, instrumentieren, Behandlungsabläufe dokumentieren
subkutane Injektionen durchführen
bei anderen Injektionen assistieren und bei der Durchführung von Infusionen mitwirken
Verbände unter Anwendung verschiedener Verbandtechniken anlegen
Hausbesuchsausrüstung kontrollieren, fallspezifische Instrumente, Materialien und Arzneimittel ergänzen
Diagnose- und Therapiegeräte handhaben, warten und pflegen
Ziele der Prävention erklären
über vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionskrankheiten informieren
Tierhaltern und Tierhalterinnen die Möglichkeiten der Prävention, insbesondere durch Tierernährung, Bewegung sowie Gesunderhaltung der Zähne erklären, zur tierartengerechten Haltung der Tiere motivieren
Tierhalter und Tierhalterinnen zur Inanspruchnahme von Früherkennungsmaßnahmen motivieren
über Möglichkeiten der aktiven und passiven Immunisierung informieren
Ziele und Möglichkeiten der Rehabilitation erklären
Tierhalter und Tierhalterinnen über tierartgerechte Pflegemaßnahmen zur Gesunderhaltung informieren
Haut-, Blut-, Kot- und Urinproben für den Versand und zur Weiterbearbeitung aufbereiten
hämatologische Untersuchungen durchführen und dokumentieren
mikroskopische Untersuchungen, insbesondere des Harnsediments, durchführen und die Ergebnisse dokumentieren
Kotproben auf Parasiten untersuchen; Ergebnisse dokumentieren
Schnelltests durchführen und dokumentieren
strahlenbiologische Grundlagen sowie Grundlagen des Strahlenschutzes in der Röntgendiagnostik und bei der Anwendung offener radioaktiver Stoffe in der Tierheilkunde erläutern
physikalisch-technische Grundlagen der Erzeugung von Röntgenstrahlen und die biologischen Wirkungen und Risiken von ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen erklären
Maßnahmen des Strahlenschutzes für Personal, Tierhalter, Patienten und Umgebung unter Berücksichtigung von Rechtsvorschriften durchführen
Maßnahmen des Strahlenschutzes bei den Untersuchungsmethoden in der Tierheilkunde durchführen
Befragungs-, Aufzeichnungs-, Kontroll- und Dokumentationspflichten beachten; Maßnahmen durchführen
bei Aufnahmetechniken nach Anweisung und unter Aufsicht des Tierarztes oder der Tierärztin mitwirken; Dosisgrößen und Einheiten beachten; Messverfahren einhalten
Film- und Bildbearbeitung durchführen
bei Maßnahmen zur Fehleranalyse mitwirken
Methoden der Qualitätssicherung anwenden
Maßnahmen bei Störfällen und Unfällen einleiten
bedrohliche Zustände anhand von Symptomen erkennen und Sofortmaßnahmen einleiten sowie erste Hilfe leisten
Erste-Hilfe-Ausrüstung prüfen, ergänzen und handhaben
Notfallausrüstung warten
Notfälle erkennen und erste Maßnahmen einleiten
bei Maßnahmen des Tierarztes oder der Tierärztin in Notfällen mitwirken
Komplikationen, insbesondere bei operativen Eingriffen erkennen und erste Maßnahmen ergreifen sowie weitere einleiten