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Dem Staatsvertrag über die Zusammenarbeit im Bereich der Beseitigung tierischer Nebenprodukte wird zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Der Staatsvertrag tritt nach Artikel 6 Satz 4 des Staatsvertrages mit dem Tag in Kraft, der auf die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde beim Ministerium Ländlicher Raum des Landes Baden-Württemberg folgt.