Gesetz Nr. 2208 über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Zusammenarbeit im Bereich der Beseitigung tierischer Nebenprodukte Vom 20. Mai 2026
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 TierNebStVtrG SL
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