§ 44 BmTierSSchVVerordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren
(Inkrafttreten)
§ 43 Abs. 2a TierGesGGesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
Bis zum Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 4
§ 46 TierSchNutztVVerordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung
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§ 26 Abs. 1 SAG TierSGGesetz Nr. 1046 Saarländisches Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz (SAG TierSG) Vom 23. Juni 1976
Vorschriften, die den Bestimmungen dieses Gesetzes entgegenstehen, treten mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes außer Kraft. Insbesondere werden aufgehoben:
Anlage 2 TierSchVersVVerordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 3142 - 3143)