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Das Teilhabe- und Integrationsgesetz vom 14. Februar 2012 (GV. NRW. S. 97), das zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b) geändert worden ist, tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft. Die §§ 14a und 14c des Teilhabe- und Integrationsgesetzes vom 14. Februar 2012 (GV. NRW. S. 97), das zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b) geändert worden ist, treten am 31. Dezember 2023 außer Kraft.
Die Landesregierung überprüft unter Einbeziehung der Kommunalen Spitzenverbände, der Wissenschaft und der an der Teilhabe und Integration beteiligten Verbände und Organisationen die Auswirkungen und Ziele dieses Gesetzes und berichtet hierzu dem Landtag bis zum 31. Dezember 2025. Der Landesbeirat für Teilhabe und Integration nach § 3 Absatz 10 ist einzubeziehen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Der Minister der Finanzen Der Minister des Innern Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Die Ministerin für Schule und Bildung Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Zugleich für den Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales Der Minister der Justiz Die Ministerin für Verkehr Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft Zugleich für die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Zum Textanfang
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2027 außer Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Hinweis: Artikel 12…
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 6 mit Wirkung vom 1. November 2022 in Kraft.
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft und am 31. Dezember 2027 außer Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident…
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2025 außer Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der…
Dieses Gesetz tritt am 14. März 2022 in Kraft.
Die §§ 10 und 12 Absatz 5 treten am 31. Dezember 2026 außer Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Minister des Innern Zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.