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Die Landesregierung legt dem Landtag alle fünf Jahre einen Teilhabe- und Integrationsbericht vor, der die Bevölkerungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Einwanderung (Einwanderungsmonitoring), den Stand der Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte auf der Grundlage von Zielen und Indikatoren (Integrationsmonitoring) sowie die teilhabe- und integrationspolitischen Maßnahmen und Leistungen des Landes in um-fassender Weise dokumentiert und bewertet.
Das Prinzip des Gender Mainstreaming soll sowohl bei der Erstellung von Statistiken wie auch im Kontext der Erarbeitung von Indikatoren nach Absatz 1 beachtet werden.
Jährlich werden eine kommentierte Einwanderungs- und Integrationsstatistik veröffentlicht sowie statistische Informationen für die Kommunen bereitgestellt.
Das Land unterstützt Kreise, kreisfreie Städte und Gemeinden beim Aufbau eines lokalen und regionalen Einwanderungs- und Integrationsmonitorings.
Integration hat die Identitäten von Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte zu berücksichtigen. Die Integrationspolitik des Landes unterstützt Menschen…
(Integration als Teilhaben) eine umfassende soziale, gesellschaftliche, kulturelle und rechtliche Teilhabe der Menschen mit Einwanderungsgeschichte durch den…
In den durch das Land geregelten ausbildungs- und beschäftigungsfördernden Gremien wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Beachtung und die Umsetzung der…
Die Landesregierung überprüft unter Einbeziehung der Kommunalen Spitzenverbände, der Wissenschaft und der an der Teilhabe und Integration beteiligten Verbände…
Die Gemeinden erhalten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 15 Unterstützung seitens des Landes durch Integrationspauschalen nach § 17.
Das Land fördert auf Basis des nordrhein-westfälischen Zuwendungsrechts zur strukturellen Stärkung und Weiterentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.