Gesetze
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Es können erhalten:
Personen, die in Kunst, Wissenschaft, Forschung oder Lehre besondere Verdienste erworben haben, den Titel Professor/Professorin,
Mediziner und Apotheker den Titel Sanitätsrat/Sanitätsrätin,
Rechtsanwälte und Notare den Titel Justizrat/Justizrätin,
Bühnen, Film und Tonkünstler die Titel Generalintendant/ Generalintendantin, Generalmusikdirektor/Generalmusikdirektorin, Staatsschauspieler/Staatsschauspielerin, Kammersänger/ Kammersängerin, Kammermusiker/Kammermusikerin,
Personen, die im Bereich der Landwirtschaft besondere Verdienste erworben haben, den Titel Ökonomierat/Ökonomierätin,
besonders verdiente Personen aus den Bereichen Technik/Technologie den Titel Technologierat/Technologierätin.
Vorschlagsberechtigt sind
für den Bereich des Landtages die Präsidentin des Landtages/der Präsident des Landtages,
für den jeweiligen Geschäftsbereich die zuständige Ministerin/der zuständige Minister.