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Eine geehrte Person erhält im Namen der Landesregierung eine Urkunde über die Verleihung. Diese wird im Amtsblatt des Saarlandes bekannt gemacht. Die Urkunde wird durch die Ministerpräsidentin/den Ministerpräsidenten, die Präsidentin des Landtages/den Präsidenten des Landtages oder die zuständigen Ministerinnen und Minister ausgehändigt.