§ 5 Abs. 1 GruWErlErlaß über die Stiftung des Grubenwehr-Ehrenzeichens
Über die Verleihung des Grubenwehr-Ehrenzeichens erhält der Ausgezeichnete eine Verleihungsurkunde mit der Unterschrift des Bundespräsidenten.
§ 3 TitelV SLVerordnung über Titel Vom 30. Januar 1934
Eine geehrte Person erhält im Namen der Landesregierung eine Urkunde über die Verleihung. Diese wird im Amtsblatt des Saarlandes bekannt gemacht. Die Urkunde…
Art 3 Abs. 6 StiftEinsatzMedBWErl 2025Erlass über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr
Die Beliehenen erhalten eine Verleihungsurkunde mit der Unterschrift der Bundesministerin oder des Bundesministers der Verteidigung; die Verleihungsurkunde…
§ 6 Abs. 1 SächsBRKJubZVOSächsische BRK-Jubiläumszuwendungsverordnung
Der zu ehrenden Person ist eine Dankurkunde in einer dem Anlass entsprechenden Form zu übergeben, soweit sie für das Dienstjubiläum keine Verleihungsurkunde für…
Art 3 Abs. 4 FluthilfeMedErl 2013Gemeinsamer Erlass des Bundesministers des Innern und des Bundesministers der Verteidigung über die Stiftung der Einsatzmedaille „Fluthilfe 2013“
Die Ausgezeichneten erhalten neben dem Ehrenzeichen eine Verleihungsurkunde mit der Unterschrift des Bundesministers des Innern oder des Bundesministers der…