Gesetze
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Die Mitglieder der Landesregierung erhalten eine Urkunde über ihre Ernennung. Die Urkunde für die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten wird von der Landtagspräsidentin oder dem Landtagspräsidenten, die Urkunde für die Ministerinnen und Minister von der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten vollzogen.
In der Urkunde für die Ministerinnen und Minister soll der übertragene Geschäftsbereich angegeben sein.
In der Urkunde für die Minister soll der übertragene Geschäftsbereich angegeben sein.
In der Urkunde für die Bundesminister soll der übertragene Geschäftszweig angegeben sein.
Eine geehrte Person erhält im Namen der Landesregierung eine Urkunde über die Verleihung. Diese wird im Amtsblatt des Saarlandes bekannt gemacht. Die Urkunde…
Die nach geltendem Recht auszustellenden Urkunden für Beamte sowie Arbeitsverträge und sonstige schriftliche Erklärungen zur Regelung der Rechtsverhältnisse von…
Der Beliehene erhält eine Urkunde über die Verleihung. Die Urkunde trägt das große Landessiegel.
Die den Antrag stellende Person erhält über die Anerkennung eine Urkunde.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.