Anlage TKTransparenzV
(zu § 9 Absatz 1) Überprüfung der Datenübertragungsrate
Anlage TKTransparenzV
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2981 - 2982)
Anlage TKTransparenzV
Hinweis:
Anlage TKTransparenzV
Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen bietet im Internet unter http://www.breitbandmessung.de eine vom jeweiligen Anbieter unabhängige Messsoftware an, mit der die Datenübertragungsrate von Festnetz- und Mobilfunkanschlüssen überprüft werden kann.