TourKfmAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 11 TourKfmAusbVInkrafttretenVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit § 10Anlage 1 Diese Verordnung tritt am 1. August 2005 in Kraft. § 10Anlage 1