§ 5 TourKfmAusbV
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Der Ausbildungsbetrieb:
Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes,
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Personalwirtschaft,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz;
Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme:
Arbeitsorganisation,
Methoden des Projektmanagements,
Informations- und Kommunikationssysteme,
Datenschutz und Datensicherheit;
Kommunikation und Kooperation:
Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung,
Teamarbeit und Kooperation,
Präsentation,
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben;
Betriebliche Organisation:
Betriebliche Ablauforganisation,
Beschaffung und Materialwirtschaft;
Leistungsangebot:
Destination und Region,
Leistungserstellung,
Gewährleistung von Servicequalität;
Veranstaltungen:
Veranstaltungskonzeption,
Veranstaltungsorganisation;
Marketing:
Marktanalyse und -beobachtung,
Werbung und Verkaufsförderung,
Öffentlichkeitsarbeit,
Vertrieb;
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
Betriebliches Rechnungswesen,
Kosten- und Leistungsrechnung,
Controlling;
eine im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheit aus der Auswahlliste gemäß Absatz 2.
Die Auswahlliste gemäß Absatz 1 Nr. 9 umfasst folgende zwei Wahlqualifikationseinheiten:
Gewährleistung der Funktionsfähigkeit von Tourismus- und Freizeiteinrichtungen:
Betriebssicherheit,
Technischer Betriebsablauf,
Pflege und Wartung;
Gestaltung der Destination:
Destinationsprofil,
Kooperation in der Destination,
Destinationsvermarktung.