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Die Landesdirektion Sachsen ist zuständig für den Vollzug der Marktüberwachung in den Bereichen
des Rechts des technischen Verbraucherschutzes,
des Produktsicherheitsgesetzes,
des Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetzes,
des Rechts der Textilkennzeichnung,
des Rechts der Ausgangsstoffe für Explosivstoffe und
des Kristallglaskennzeichnungsgesetzes,
soweit nichts anderes bestimmt ist.
Sie ist insbesondere zuständig für den Vollzug der in der Anlage 1 zu dieser Verordnung aufgeführten Rechtsvorschriften.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.