§ 2 SGB5§291VerlVVerordnung zur Verlängerung der Frist nach § 291 Absatz 2b Satz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 4 IICVorRVVerordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an das Internationale Baumwoll-Institut (International Institute for Cotton)
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 11 TranspRLGGesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2000/52/EG der Kommission vom 26. Juli 2000 zur Änderung der Richtlinie 80/723/EWG über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 RoVRaumordnungsverordnung
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.