§ 13 TVG
Inkrafttreten
(1)
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
(2)
Tarifverträge, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen sind, unterliegen diesem Gesetz.
(3)
§ 4a ist nicht auf Tarifverträge anzuwenden, die am 10. Juli 2015 gelten.