§ 21 ÜAnlGAufsicht über die zugelassenen Überwachungsstellen
Die Zulassungsbehörde beaufsichtigt, ob die zugelassenen Überwachungsstellen die in den §§ 9 bis 17 und § 20 sowie die in einer Rechtsverordnung nach § 31…
§ 17 Nr. 7 ÜAnlGAnforderungen an die mit Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen beauftragten Personen
in ihre jeweiligen Aufgaben eingearbeitet wurden.
§ 20 Abs. 3 ÜAnlGZulassung von Prüfstellen von Unternehmen als zugelassene Überwachungsstellen
Für die Zulassung zugelassener Überwachungsstellen müssen die Prüfstellen nach Absatz 1 Satz 1 die folgenden Anforderungen erfüllen:
Art. 14 Abs. 2 32014L0045Eine Aufsichtsstelle hat mindestens die in Anhang V Nummer 1 aufgeführten Aufgaben auszuführen und die Anforderungen nach Anhang V Nummern 2 und 3 zu erfüllen.…
§ 19 Abs. 2 Nr. 2 ÜAnlGZulassung von Prüfstellen als zugelassene Überwachungsstellen
die Anforderungen von auf Grund des § 31 erlassenen Rechtsverordnungen.