ÜblG 5 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 13 ÜblG 5InkrafttretenGesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund § 12Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. § 12