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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung betreffend die vorläufige Anwendung des § 80 SWG für das beabsichtigte Überschwemmungsgebiet an der Oster im Bereich der Gemeinde Freisen, der Kreisstadt St. Wendel, der Stadt Ottweiler und der Kreisstadt Neunkirchen vom 4. Januar 1999 (Amtsbl. S. 112) außer Kraft. Anlage