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Das Überschwemmungsgebiet beginnt bei Gewässer-Kilometer 17,975 im Anschluss an die Brücke im Bereich der Lebacher Straße in Sotzweiler, verläuft dem Lauf der Theel folgend von Sotzweiler in Richtung Thalexweiler, Aschbach, Bubach, Lebach, Jabach, Primsweiler bis Knorscheid und endet bei Gewässer-Kilometer 0,275 oberhalb der Eisenbahnbrücke im Bereich der Knorscheider Mühle.
Der Geltungsbereich der Verordnung ergibt sich aus den nachstehend aufgeführten Unterlagen, die Bestandteil dieser Verordnung sind:
Übersichtskarte i.M. 1:50.000,
Übersichtskarte i.M. 1:25.000,
Übersichtskarte i.M. 1:5.000 (Blatt 1 bis 6).
Eine Ausfertigung der Verordnung einschließlich der Karten wird zu jedermanns Einsicht während der üblichen Dienststunden aufbewahrt bei(m):
Landkreis St. Wendel - untere Wasserbehörde -,
Landkreis Saarlouis - untere Wasserbehörde -,
Landkreis Neunkirchen - untere Wasserbehörde -, in Ottweiler,
der Gemeinde Tholey,
der Gemeinde Eppelborn,
der Gemeinde Schmelz,
der Stadt Lebach.