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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung über die vorläufige Anordnung des § 80 SWG für das beabsichtigte Überschwemmungsgebiet an der Prims im Bereich der Gemeinde Nonnweiler, der Stadt Wadern und der Gemeinde Schmelz vom 11. November 1998 (Amtsbl. S. 1190) außer Kraft. Anlage