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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung betreffend die vorläufige Anordnung der Anwendung des § 80 Saarländisches Wassergesetz für das beabsichtigte Überschwemmungsgebiet an der Saar im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg, der Gemeinde Beckingen, der Stadt Merzig und der Gemeinde Mettlach vom 30. November 2005 (Amtsbl. S. 2056) außer Kraft. Anlage