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Das Überschwemmungsgebiet beginnt bei Gewässer-Kilometer 17,500 im Anschluss an die Brücke über die Fischerstraße in Hüttersdorf und verläuft dem Lauf der Prims folgend in Richtung Primsweiler, Knorscheid, Körprich, Bilsdorf, Piesbach, Nalbach, Diefflen, Dillingen und endet bei Gewässer-Kilometer 5,155 vor der Wehranlage der Dillinger Hüttenwerke AG.
Der Geltungsbereich der Verordnung ergibt sich aus den nachstehend aufgeführten Unterlagen, die Bestandteil dieser Verordnung sind:
Übersichtskarte i.M. 1:50.000,
Übersichtskarte i.M. 1:25.000 (2 Blatt),
Übersichtskarte i.M. 1:5.000 (Blatt 9 bis 13).
Eine Ausfertigung der Verordnung einschließlich der Pläne wird zu jedermanns Einsicht während der üblichen Dienststunden aufbewahrt bei
dem Landkreis Saarlouis - untere Wasserbehörde -,
der Gemeinde Schmelz,
der Stadt Lebach,
der Gemeinde Nalbach,
der Gemeinde Saarwellingen,
der Stadt Dillingen.