§ 5 AlsbMarEppÜbschwV SL
In-/Außer-Kraft-Treten
(1)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2)
Gleichzeitig tritt die Verordnung betreffend die vorläufige Anordnung der Anwendung des § 80 SWG für das beabsichtigte Überschwemmungsgebiet am Alsbach im Bereich der Gemeinden Marpingen und Eppelborn vom 1. April 1999 (Amtsbl. S. 674) außer Kraft. Anlage