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Das Innenministerium beruft den Beamten eines Katasteramtes und dessen Vertreter im Benehmen mit dem Städtetag und dem Landkreistag Nordrhein-Westfalen, den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur und dessen Vertreter im Benehmen mit der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, das Mitglied einer Industrie- und Handelskammer und dessen Vertreter im Benehmen mit der Vereinigung der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen.
Die Mitglieder des Zulassungsausschusses sind bei ihrer Tätigkeit unabhängig, an Weisungen nicht gebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Der Zulassungsausschuß ist beschlußfähig bei Anwesenheit des Vorsitzenden oder seines Vertreters sowie dreier weiterer Mitglieder. Es können zwei Zulassungsausschüsse in der Zusammensetzung des § 22 Abs. 2 ÖbVermIng BO NW gebildet werden.
Die Prüfungen und Beratungen des Zulassungsausschusses sind nicht öffentlich. Der Vorsitzende kann widerruflich einen Vertreter einer Zulassungsbehörde und einen Hochschullehrer, der eines der im Stoffplan genannten Gebiete lehrt (Anlage 2), als Zuhörer bei der mündlichen Prüfung außerhalb der Beratungen zulassen. (Anlage 2)
Die schriftliche Arbeit wird von zwei vom Vorsitzenden bestimmten Mitgliedern des Zulassungsausschusses unabhängig voneinander beurteilt. Wird die Arbeit von…
Die Prüfung ist nicht öffentlich. Beauftragte des Innenministeriums und der Bezirksregierung sind berechtigt, bei der mündlichen Prüfung anwesend zu sein. Der…
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind verpflichtet, über die Vorgänge bei der Prüfungsberatung Verschwiegenheit zu bewahren. Bei den Beratungen des…
Die Sitzungen des Prüfungsausschusses sind nicht öffentlich. Beauftragte des für Inneres zuständigen Ministeriums sowie des Landesprüfungsamtes sind berechtigt,…
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Vorsitz des Prüfungsausschusses. Die Entscheidung über die Zulassung ist den antragstellenden Personen…
Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.