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Der Hessische Minister für Wirtschaft und Verkehr beruft die Mitglieder des Zulassungsausschusses[1] und ihre Stellvertreter sowie die Mitglieder des Prüfungsausschusses[2] im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz und dem Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft des Saarlandes.
Für den Vorsitzenden des Zulassungsausschusses[1] und des Prüfungsausschusses[2] sind mindestens zwei Stellvertreter zu berufen.