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Die Prüfungsvergütung für die Mitglieder des Zulassungsausschusses setzt das Innenministerium fest.
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
Über die Zulassung zur Abschluss- und Umschulungsprüfung sowie zur Ausbildereignungsprüfung entscheidet die zuständige Stelle. Hält sie die…
Über die Bewertung entscheidet der Zulassungsausschuß auf Vorschlag des Prüfenden.
Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der…
Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, entscheidet der…
Die Einzelheiten, insbesondere den Zeitpunkt des Auswahlverfahrens und die Bewerbungstermine, bestimmt das für Inneres zuständige Ministerium.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.