Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Prüfungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern und deren Stellvertretern, von denen mindestens drei Mitglieder oder Stellvertreter anwesend sein müssen. Den Vorsitz führt der Präsident oder die Präsidentin des Fischereiverbandes Saar; im Verhinderungsfall ein von dieser oder diesem benanntes Mitglied der Prüfungskommission.
Der Fischereiverband Saar erstellt eine Liste der Mitglieder und deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter nach Absatz 1 und legt diese der Fischereibehörde vor.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind zur unparteiischen und gewissenhaften Ausübung ihrer Tätigkeit und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Der Prüfungsausschuss trifft seine Entscheidungen mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten eine Prüfungsvergütung von 50 Euro sowie Fahrtkostenersatz oder Wegegeld entsprechend dem Saarländischen Reisekostengesetz.
Beauftragte der Fischereibehörde können an den Prüfungen als Beobachterinnen oder Beobachter teilnehmen.