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In Höhe der Ausgleichsforderungen, die wegen der Umwandlung von Uraltguthaben gewährt worden sind, erwirbt der Bund gegen das Alte Institut eine Forderung in Deutscher Mark. Dies gilt nicht, soweit Altes Institut das Postscheckamt Berlin ist.
Handelt es sich bei dem Alten Institut um eine Berliner Altbank, so kann diese wegen der in Absatz 1 bezeichneten Verbindlichkeiten und der entsprechenden Verbindlichkeiten aus Ziffer 5 der Berliner Uraltkontenbestimmung nur insoweit in Anspruch genommen werden, als die Überdeckung (§ 45 Abs. 2) höher ist als der nach § 45 Abs. 3 bis 6 zu berechnende Betrag.
Durch Gesetz des Landes Berlin wird bestimmt, welche Kreditinstitute als Berliner Altbanken gelten.
Die Vorschriften der §§ 37 bis 39 gelten sinngemäß, wenn die gesamten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten einer Berliner Altbank auf eine andere Berliner…
Uraltguthaben, die nach anderen als den im Geltungsbereich dieses Gesetzes ergangenen Vorschriften zur Umwandlung angemeldet worden sind, sofern der Berechtigte…
Kreditinstitute im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die Deutsche Bundespost und diePostverwaltung in Berlin (West), sofern sie zur Führung des Neugeldguthabens…
Soweit einer Berliner Altbank wegen der Verbindlichkeiten gegenüber der öffentlichen Hand aus der Uraltkontenumstellung auf Barzahlung in Anspruch genommen…
Vorschriften über die Beschränkung der Inanspruchnahme von Geldinstituten finden auf Uraltguthaben, soweit sie nach diesem Gesetz umzuwandeln sind, keine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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