§ 20 URüVVerordnung zum Vermögensgesetz über die Rückgabe von Unternehmen
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 SGB5EÜVVerordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch auf die Kassenärztliche Bundesvereinigung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 9 ErrVVerordnung zur Regelung weiterer Voraussetzungen der Erreichbarkeit erwerbsfähiger Leistungsberechtigter nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 23 eWpRVVerordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 SGB5§291VerlVVerordnung zur Verlängerung der Frist nach § 291 Absatz 2b Satz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.