Anlage UIGGebV
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2004, 3709) A. GebührenNr.GebührentatbestandGebührenbetrag in Euro1.Auskünfte 1.1- mündliche und einfache schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe von wenigen Duplikatengebührenfrei1.2- Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft auch bei Herausgabe von Duplikatenbis 2501.3- Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Duplikaten, wenn im Einzelfall bei außergewöhnlich aufwendigen Maßnahmen zur Zusammenstellung von Unterlagen, insbesondere zum Schutz öffentlicher oder privater Belange, in zahlreichen Fällen Daten ausgesondert werden müssenbis 500Auslagen werden mit Ausnahme der Nr. 1.1 zusätzlich erhoben. 2.Herausgabe 2.1- Herausgabe von Duplikatenbis 1252.2- Herausgabe von Duplikaten im Einzelfall bei außergewöhnlich aufwändigen Maßnahmen zur Zusammenstellung von Unterlagen, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange in zahlreichen Fällen Daten ausgesondert werden müssenbis 500 Auslagen werden zusätzlich erhoben. 3.Einsichtnahme vor Ort einschließlich der erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen auch bei Herausgabe von wenigen Duplikatengebührenfrei4.Vorkehrungen nach § 7 Abs. 2 des Umweltinformationsgesetzesgebührenfrei5.Unterrichtung der Öffentlichkeit nach nach den §§ 10 und 11 des Umweltinformationsgesetzesgebührenfrei B. AuslagenNr.AuslagentatbestandAuslagenbetrag in Euro1.Herstellung von Duplikaten 1.1- je DIN A4-Kopie von Papiervorlagen0,101.2- je DIN A3-Kopie von Papiervorlagen0,151.3- Reproduktion von verfilmten Akten je Seite0,252.Herstellung von Kopien auf sonstigen Datenträgern oder Filmkopienin voller Höhe3.Aufwand für besondere Verpackung und besondere Beförderungin voller Höhe