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Schuldner der Umlage ist, wer Schuldner der Grundsteuer ist.
Neben dem Schuldner der Umlage haften als Gesamtschuldner diejenigen Personen, die für die Grundsteuer haften. Soweit ein Betrieb verpachtet ist, haften für die Umlage Eigentümerin oder Eigentümer und Pächterin oder Pächter wie Gesamtschuldner. Im Verhältnis zueinander ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, die Pächterin oder der Pächter zur Zahlung der Umlage verpflichtet.
Die Umlage ruht auf den Betrieben als öffentliche Last.
Schuldner der Grundsteuer ist derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zugerechnet ist.
Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis schulden oder für sie haften oder die zusammen zu einer Steuer zu veranlagen sind,…
Schuldner der Umlage sind die Inhaber der Molkereien. Die Umlageschuld entsteht im Zeitpunkt der Anlieferung durch die Milcherzeuger.
Umlageschuldner sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die Inhaber der in § 1 genannten Betriebe sind.
Soweit Amtshandlungen oder Umsätze von Einrichtungen und Anlagen der Umsatzsteuer unterliegen, ist die Umsatzsteuer dem Kostenschuldner zusammen mit den Kosten…
Die oder der steuerliche Beauftragte schuldet die Steuer nach § 19 neben der Steuerschuldnerin oder dem Steuerschuldner (Gesamtschuldner).
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.