MilchWUmlV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 MilchWUmlV SLVerordnung über die Erhebung einer Umlage auf dem Gebiet der Milchwirtschaft Vom 9. Dezember 1982 § 1§ 3 Umlageschuldner sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die Inhaber der in § 1 genannten Betriebe sind. § 1§ 3