§ 7 KredWGÄndG 3Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen
Halten am 1. Januar 1985 gruppenangehörige Kreditinstitute insgesamt die durch § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 3 oder 4 des Gesetzes über das Kreditwesen…
§ 6 Abs. 1 KredWGÄndG 3Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen
Hält am 1. Januar 1985 ein Kreditinstitut die durch § 13 Abs. 3 und 4 des Gesetzes über das Kreditwesen vorgeschriebenen Grenzen für Großkredite infolge der…
§ 5 Abs. 1 KredWGÄndG 3Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen
Hält ein Kreditinstitut am 1. Januar 1985 wegen der Änderung von § 12 des Gesetzes über das Kreditwesen die in § 12 Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen…
§ 86 Abs. 3 Nr. 1 GO NRWGemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
die Kreditaufnahmen nach § 19 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom 8. Juni 1967 (BGBl. I S. 582), das zuletzt durch…
§ 49 GenGGesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
Die Generalversammlung hat die Beschränkungen festzusetzen, die bei Gewährung von Kredit an denselben Schuldner eingehalten werden sollen.