UmstGErwNwG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 7 UmstGErwNwGGesetz über den Nachweis der Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Umstellungsguthaben § 6Schlußformel Dieses Gesetz tritt am 29. Juni 1990 in Kraft. § 6Schlußformel