§ 7 UmstRückstGDVVerordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Bildung von Rückstellungen in der Umstellungsrechnung der Geldinstitute, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen und in der Altbankenrechnung der Berliner Altbanken
Diese Verordnung gilt nicht im Saarland.
§ 47 BRüGBundesgesetz zur Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geldverbindlichkeiten des Deutschen Reichs und gleichgestellter Rechtsträger
Dieses Gesetz gilt nicht im Saarland.
§ 16 8. ÄndGLAGAchtes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Gesetz nach § 246 LAG - 8. ÄndG LAG)
Dieses Gesetz gilt nicht im Saarland.
§ 30 WoBindGGesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen
Dieses Gesetz gilt nicht im Saarland.
§ 49 II. BVVerordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz
Diese Verordnung gilt nicht im Saarland.